Neue EU- Förderperiode ab 2014
Die neue Förderperiode ab 2014 wird insbesondere für Brandenburg eine Veränderung der Förderstrukturen mit sich bringen. Bisher wurde das Bundesland in der höchsten Förderkategorie „Konvergenz“ eingestuft, da Brandenburg als strukturschwache Region galt. Ab 2014 wird das Bundesland von der EU wahrscheinlich in die Förderkategorie „Übergangsregion“ eingestuft. Der Status „Übergangsregion“ wird vergeben, wenn eine Region einen EU Durchschnittswert von 75-90% des Pro-Kopf Bruttoinlandsproduktes erzielt. Für die Förderstruktur des Landes Brandenburg bringt die neue Einstufung deutliche Änderungen mit sich. Der Anteil an Zuschussförderung wird sinken. Die Förderinstrumente in Brandenburg werden ab 2014 u.a. durch Darlehensförderung geprägt sein. Hierzu zählen u.a. Kredite zur Liquiditätssicherung sowie Mikrokredite.